Fachanwalt Oliver Traxel, berät Sie in allen Belangen hinsichtlich des “Recht zur Wirtschaft”. Als ausgebildeter Industriekaufmann und Betriebswirt (WA) führt er seit Jahrzehnten eigene Kleinstbetriebe besonderer Aufgabenbereiche als Geschäftsführer.
Die jahrelange und sehr enge Kooperation mit einer Reihe ausgewählter professioneller und nationaler Steuerbüros, erlaubt uns vielfältige Möglichkeiten der leichten Gestaltung und Klärung Ihres Sachverhaltes. Insbesondere unsere Zusammenarbeit mit hochkarätigen Wirtschaftsprüfern und professionellen Steuerberatern ermöglicht es uns, Sie optimal zu beraten.

Zu den weiteren Schwerpunkten unseres Fachanwalts zählen zum Einen das Wirtschaftsprivatrecht und zum Anderen das Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Für unsere Anwälte beinhaltet das Wirtschaftsprivatrecht die Beratung hinsichtlich aller Gesetze und Verordnungen die Sie im Wirtschaftsleben gegenüber Dritten einsetzen.
Demgegenüber fokussieren wir uns im Wirtschaftsverwaltungsrecht auf das Verhältnis der am Wirtschaftsleben beteiligten Personen zum Staat, der mit seinen zahlreichen Behörden beispielsweise etwa auf die Zulassung, Genehmigung, Überwachung, Förderung und Lenkung Einfluss nimmt.

Zum Wirtschaftsprivatrecht zählen u.a.

  • das Handelsrecht
  • das Gesellschaftsrecht
  • das Kartellrecht
  • das Wettbewerbsrecht
  • der gewerbliche Rechtsschutz.

Dem gegenüber steht dem Wirtschaftsverwaltungsrecht das Gewerberecht, das Außenwirtschaftsrecht, das öffentliche Preisrecht, das Währungs-, Bank- und Börsenrecht, das Bergbau-, Energie- und Atomrecht, das Subventionsrecht und das Recht der Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand.

Wir informieren, beraten und vertreten Sie gerne umfassend, zügig und stets professionell.

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